ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 



Leistung

GENUSS-REGISSEUR verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Er verpflichtet sich einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut er die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.  Sämtliche Rechte an den Präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum vom GENUSS-REGISSEUR. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.

Auftragsbestätigung

Ein Auftrag mit GENUSS-REGISSEUR kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch GENUSS-REGISSEUR kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Unkostenbeitrag

In der Regel erfolgt eine erste, allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist GENUSS-REGISSEUR berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäß Aufwand und Spesen zu fordern. Ebenso wird ein vom Kunde gewünschtes Probeessen speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.

Geringfügige Änderungen

GENUSS-REGISSEUR behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhten Preisen, ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern. Er verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.

Teilnehmerzahl

Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird automatisch die ursprünglich gemeldete Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt.

Annullierung von Anlässen

Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

bis 40 Tage vor dem Anlass : die entstandenen Kosten werden verrechnet 

39-30 Tage vor dem Anlass : 30 % der vereinbarten Leistungen

29-14 Tage vor dem Anlass : 45 % der vereinbarten Leistungen

13-0 Tage vor dem Anlass : 100 % der vereinbarten Leistungen

Beizug eines Dritten

GENUSS-REGISSEUR ist berechtigt, falls notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen Dritten selbständig vornehmen zu lassen oder einen Dritten beizuziehen. Der Dritte muss in gleicher oder ähnlicher Weise in der Lage sein, den Auftrag auszuführen. GENUSS-REGISSEUR verpflichtet sich in diesen Fällen zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion des Dritten.

Vermittlung • Organisation

GENUSS-REGISSEUR anerbietet dem Kunden unter anderem die Vermittlung von Künstlern, Musikern, Zeltaufbauten, technische Anlagen. Er erhebt dafür eine Vermittlungsgebühr in der Höhe von 10% von deren Honorar. Der Vertrag schließt der Kunde jedoch mit den Künstlern, Musikern direkt ab. Für die Organisation und das Supervising eines Anlasses erhebt GENUSS-REGISSEUR einen Honoraransatz von 15%.

Zahlungen

GENUSS-REGISSEUR erhebt eine Akontozahlung vor Durchführung des Anlasses. Diese Akontozahlung beträgt im Normalfall 80% des Gesamtbetrags, zahlbar vor Beginn des Anlasses. Die Restzahlung, inklusive eventueller Zusatzleistungen, ist nach Schluss der Veranstaltung, aufgrund der detaillierten Rechnung, sofort zahlbar.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stade oder ein anderer zuständiger Gerichtsstand nach Wahl von GENUSS-REGISSEUR. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

Stade, 01. Januar 2023